1. Der Trainer / die Trainerin respektieren die Würde der Sportlerinnen und der Sportler; diese sind unabhängig vom Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, politischer Überzeugung und wirtschaftlicher Stellung gleich zu behandeln.
2. Der Trainer / die Trainerin bemüht sich, die Anforderungen des Fußballsports in Training und Wettkampf, mit den Belastungen des sozialen Umfelds, insbesondere von Familie und Beruf, in Einklang zu bringen.
3. Der Trainer / die Trainerin bemüht
sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:
Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler die wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistungen weiter.
4. Der Trainer / die Trainerin erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus
5. Das Interesse der Sportlerinnen und Sportler, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihre persönliche Entwicklung stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
6. Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie wirken ihren negativen Einflüssen und Auswüchsen durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion entgegen.
7. Der Trainer / die Trainerin respektiert in allen Verhaltensweisen die Grundsätze des Fairplay, insbesondere beachten sie die Ordnungen des DFB, sie üben Korrektheit, Recht und Kollegialität und bemühen sich um gegenseitiges Vertrauen.
8. Der Trainer / die Trainerin unterlässt diffamierende Äußerungen über Kollegen, insbesondere im Hinblick auf Können, Arbeitsleistung und persönliche Wertschätzung.
9. Der Trainer / die Trainerin greift nicht in ein geschütztes Arbeitsverhältnis eines Kollegen ein, d.h. solange die vertragsrechtlichen Angelegenheiten eines Kollegen nicht ordnungsgemäß mit dem Verein geklärt sind, beginnt und übernimmt kein Trainerkollege die neue Tätigkeit.
10. Der Trainer / die Trainerin bemüht sich um eine hohe Allgemeinbildung und kommt ständig der Fortbildungspflicht nach.
VfB Allfeld - TSV Billigheim - SV Katzental - TSV Sulzbach - SV Waldmühlbach
Jugendfußball SG Großgemeinde Billigheim
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